Freiwillige und steuerbegünstigte Vorsorge (Säule 3a). Die jährlichen Einlagen auf das Sparen 3-Konto können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Bei Erreichung des AHV-Alters ist das Kapital frei verfügbar.
Vorteile
- Steuerersparnis
- Spesenfreie Kontoführung
- Kein Verrechnungssteuerabzug
- Privilegierte steuerliche Behandlung bei der Auszahlung des Guthabens
- Guthaben kann vor Erreichen des AHV-Alters für den Erwerb von Wohneigentum bezogen werden
- über weitere Vorbezugsmöglichkeiten orientiert der SHKB-Kundenberater
Konditionen
Empfehlungen
- Planung der privaten Vorsorge mit der kostenlosen Vorsorgeberatung bei der SHKB
- Nutzung der Chance auf höhere Renditen mit Sparen 3-Wertschriftenanlagen
- Eigenheimbesitzer oder Kaufinteressenten sollten unbedingt die Säule 3a nutzen
Besonderes
- Erwerbstätige mit Pensionskasse können max. CHF 6'566 pro Jahr einzahlen
- Erwerbstätige ohne Pensionskasse können 20 % des Erwerbseinkommens, max. jedoch CHF 32'832 pro Jahr einzahlen
- Wird für Grenzgänger wegen fehlender Abzugsmöglichkeiten nicht empfohlen
- Bis 5 Jahre nach Erreichen des AHV-Alters können Erwerbstätige noch einzahlen