Daniel Luginbühl
Leiter Individualkunden Schweiz
T: +41 52 635 22 49
Als Unternehmen, das im Export und Import tätig ist, sind Sie mit den unterschiedlichsten Risiken konfrontiert. Insbesondere bei unbekannten Ländern und neuen Geschäftspartnern macht zur Absicherung des Delkredererisikos oftmals Sinn. Hierzu gibt es zwei Varianten:
Das Akkreditiv ist ein ideales Instrument zur Zahlungssicherung für den Verkäufer (Exporteur). Es kann aus unterschiedlichen Gründen angewendet werden, zum Beispiel wenn
Die Bank des Käufers (Importeur) verpflichtet sich unwiderruflich zur Zahlung eines Betrages an den Verkäufer (Exporteur), wenn dieser innerhalb einer im Akkreditiv festgesetzten Frist die definierten Warendokumente vorlegt. Dadurch wird der Käufer geschützt, da er nur bei Warenlieferung bezahlen muss. Der Verkäufer eliminiert das Risiko, dass er Waren ohne Gegenleistung liefert.
Das Dokumentarinkasso im Exportgeschäft empfiehlt sich, wenn
Der Verkäufer beauftragt seine Bank, dem Käufer die Warendokumente nur gegen Bezahlung eines festgelegten Betrages auszuhändigen. Damit schützt sich der Verkäufer vor dem Risiko, Waren ohne Gegenleistung zu liefern. Eine Zahlungsverpflichtung wie beim Akkreditiv besteht allerdings nicht.
Wir arbeiten im Bereich der Handelsfinanzierungen mit der Zürcher Kantonalbank zusammen. Dadurch garantieren wir Ihnen eine professionelle Abwicklung von Akkreditivgeschäften, zudem erhalten Sie Zugang zu einem breiten Netzwerk von Korrespondenzbanken.
René Basler
Kundenberater Spezialfinanzierungen
T: +41 52 635 24 34