1. Allgemeines

1.1 Dienstleistung / Geltungsbereich

Die Schaffhauser Kantonalbank ist in der Schweiz als Bank zugelassen und wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt. Die TWINT AG ist eine von der SHKB unabhängige Schweizer Aktiengesellschaft mit Sitz in Zürich.

Die SHKB bietet Privatkundinnen und Privatkunden (nachfolgend Kundinnen und Kunden genannt) unter dem Namen «SHKB TWINT» eine mobile Zahlungsapplikation für iOS und Android an (nachfolgend SHKB TWINT App genannt).

Die SHKB TWINT App kann von Kundinnen und Kunden als Zahlungsmittel im stationären Handel, an Automaten, in Online-Shops und in Apps bei einem Händler oder Dienstleister, der TWINT als Zahlungsmittel akzeptiert (nachfolgend Händler genannt), eingesetzt (sog. P2M-Zahlungen) und zur direkten Überweisung von Geldbeträgen an eine andere Person mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) genutzt werden (vgl. Ziff. 2). Darüber hinaus bietet die SHKB TWINT App Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der SHKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die SHKB TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).

Die SHKB TWINT App kann auch im Ausland bei Händlern eingesetzt werden, die an einem mit dem TWINT-System kooperierenden ausländischen Zahlungssystem angeschlossen sind. Solche Transaktionen werden vom ausländischen Zahlungssystem an TWINT AG weitergeleitet (nachfolgend "internationale Zahlung").

Darüber hinaus bietet die SHKB TWINT App Mehrwertleistungen an, namentlich die Hinterlegung oder Aktivierung von Sichtkarten und Dienstleistungen im Bereich des Mobile-Marketings. Diese Mehrwertleistungen erlauben Kundinnen und Kunden, Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen auf der SHKB TWINT App zu erhalten und zu verwalten, Stempel zu sammeln und Treuegeschenke, Rabatte und Gutschriften über die SHKB TWINT App einzulösen (vgl. Ziff. 3).
Diese Nutzungsbedingungen für die SHKB TWINT App (nachfolgend Nutzungsbedingungen genannt) regeln zusammen mit weiteren mitgeteilten Vertragsbestimmungen die Benutzung sämtlicher in der SHKB TWINT App angebotenen Dienstleistungen (nachfolgend Vertrag genannt). Diese Dienstleistungen umfassen Zahlungsfunktionen und Mehrwertleistungen, welche auf der Website www.shkb.ch/twint und in der SHKB TWINT App beschrieben sind (nachfolgend Dienstleistungen genannt). Diese Nutzungsbestimmungen gelten als akzeptiert, sobald Kundinnen und Kunden sich über die SHKB TWINT App registriert haben und bestätigen, dass sie die Nutzungsbedingungen gelesen und verstanden haben.

1.2 Zugang zu den TWINT Dienstleistungen

Die Dienstleistungen können, unabhängig vom Hersteller, auf allen auf dem Schweizer-Markt erhältlichen Smartphones genutzt werden, auf welchen die SHKB TWINT App installiert werden kann. Eine solche Installation setzt Smartphones voraus, welche mit dem Betriebssystem iOS oder Android ausgerüstet sind, BLE (Bluetooth Low Energy) unterstützen sowie das Bluetooth-Protokoll korrekt implementiert haben. Die minimal erforderliche iOS oder Android Version ist im entsprechenden App Store ersichtlich.

Zugang zu den Dienstleistungen erhalten Kundinnen und Kunden, die über ein auf ihren Namen registriertes Smartphone verfügen, auf welchem die SHKB TWINT App installiert ist. Für die Nutzung der SHKB TWINT App müssen Kundinnen und Kunden zudem über ein SHKB-Konto (z.B. Privat-, Jugendkonto) mit uneingeschränktem Verfügungsrecht und einen aktiven E-Banking-Vertrag bei der SHKB verfügen.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen erfolgt via Internet über das Smartphone der Kundinnen und Kunden als persönliches Terminal und eine dedizierte von einem Geschäftskunden zur Verfügung gestellte Infrastruktur (z.B. Beacons – Sender, die auf dem Funkstandard BLE basieren). Ist die Internetverbindung nicht verfügbar, können gewisse Dienstleistungen nicht genutzt werden. Zahlungs- und Zusatzfunktionen können aufgrund regulatorischer Vorgaben durch die SHKB bei Verwendung im Ausland eingeschränkt werden.

Zahlungsfunktionen, wie auch jede andere Funktion in der SHKB TWINT App, können aufgrund rechtlicher Vorgaben (z.B. generelle gesetzliche Einschränkung oder Anordnung einer Aufsichtsbehörde) oder aus geschäftspolitischen Gründen durch die SHKB jederzeit ganz oder teilweise eingeschränkt werden.

1.3 Registrierung und Identifizierung

Bei der Installation (Download) der SHKB TWINT App auf dem Smartphone werden Kundinnen und Kunden aufgefordert, die Mobile-Nummer des Smartphones einzugeben. Diese wird aus Sicherheitsgründen verifiziert. Für die Registrierung werden weitere Angaben der Kundinnen und Kunden an die TWINT AG übermittelt. Bei einem Wechsel der Mobile-Nummer müssen Kundinnen und Kunden der SHKB die neue Mobile-Nummer umgehend bekanntgeben.

1.4 Geheimhaltung und Bekanntgabe von Daten an Behörden und Dritte

Die SHKB ist an gesetzliche Geheimhaltungspflichten gebunden. Kundinnen und Kunden sind einverstanden, dass der Umstand der Geschäftsbeziehung und Stammdaten (z.B. Name, Wohnort) zur Erbringung von Dienstleistungen soweit notwendig an den Zahlungsempfänger sowie an weitere Dritte (z.B. Bank des Zahlungsempfängers) bekannt gegeben werden können.

Es wird zugesichert, dass die Inhaltsdaten von Geschäftsbeziehungen (z. B. Saldo-und Zahlungsdaten) grundsätzlich geheim sind. Kundinnen und Kunden sind einverstanden, dass die gesetzliche Geheimhaltungspflicht zur Wahrung berechtigter Interessen der SHKB und/oder der Kundinnen und Kunden aber insbesondere in folgenden Fällen aufgehoben ist:

  • Zur Wahrnehmung gesetzlicher oder mit der TWINT AG oder mit anderen am TWINT System teilnehmenden Parteien vertraglich vereinbarten Auskunftspflichten (z.B. zur Prüfung und Abwicklung allfälliger Beanstandungen);
  • Zwecks Inkasso von Forderungen der SHKB;
  • Im Rahmen eines gerichtlichen oder behördlichen Verfahrens, an dem die Bank beteiligt ist;
  • Bei behördlichen Anordnungen oder soweit sonst eine Pflicht zur Offenlegung besteht.

Die SHKB darf der TWINT AG als Betreiberin des TWINT Systems alle für den Betrieb notwendigen Daten weitergeben. Dies umfasst insbesondere Transaktions- und Stammdaten, aber auch Daten zur Nutzung der SHKB TWINT App durch Kundinnen und Kunden.

1.5 Support

Die SHKB stellt Kundinnen und Kunden im Sinne eines technischen Supports über die SHKB TWINT App eine Hilfefunktion zur Verfügung. Für die Erbringung dieses Supports können von der SHKB auch Dritte beigezogen werden, an welche hierfür Zugriff auf relevante Daten gegeben werden kann.

1.6 Sorgfaltspflichten von Kundinnen und Kunden

Beim Umgang mit der SHKB TWINT App sind durch Kundinnen und Kunden insbesondere folgende Sorgfaltspflichten zu beachten:

  • Kundinnen und Kunden haben ihr Smartphone vor unbefugter Benutzung oder Manipulation zu schützen (z.B. mittels Geräte- bzw. Displaysperre).
  • Der Code für die Nutzung der SHKB TWINT App sowie die Codes der Geräte- bzw. Displaysperren, sind geheim zu halten, dürfen keinesfalls an andere Personen weitergegeben, oder zusammen mit dem Smartphone aufbewahrt werden.
  • Der gewählte Code darf nicht aus leicht ermittelbaren Kombinationen (Mobile-Nummer, Geburtsdatum, Autokennzeichen, Zahlenreihe etc.) bestehen.
  • Im Schadensfall haben die Kundinnen und Kunden nach bestem Wissen zur Aufklärung des Falls und zur Schadensminderung beizutragen und bei Verdacht auf strafbare Handlungen Anzeige bei der Polizei zu erstatten.
  • Mit der Installation der SHKB TWINT App auf ihrem Smartphone bestätigen die Kundinnen und Kunden, rechtmässige Nutzerinnen und Nutzer und Verfügungsberechtigte der Mobile-Nummer des Smartphones zu sein. Kundinnen und Kunden sind für die Verwendung (Nutzung) ihres Smartphones verantwortlich und tragen sämtliche Folgen, die sich aus der Verwendung der SHKB TWINT App auf ihrem Smartphone ergeben.
  • Besteht Grund zur Annahme, dass unberechtigte Personen Zugang zur Geräte- bzw. Displaysperre haben, so ist die Sperre unverzüglich zu ändern.
  • Bei Verlust des Smartphones, insbesondere im Falle eines Diebstahlssind die Kundinnen und Kunden verpflichtet, die SHKB umgehend zu benachrichtigen, damit eine Sperrung der SHKB TWINT App erfolgen kann.
  • Es ist den Kundinnen und Kunden verboten, die Sicherheitsstrukturen auszuschalten oder Root-Zugriffe einzurichten oder einrichten zulassen, da damit Sicherheitsstrukturen und Sicherheitsvorkehrungen ausgehebelt werden. Weiter ist es den Kundinnen und Kunden verboten, unerlaubte Apps (nicht freigegeben in Google Play und Apple App Store) zu installieren, da diese das Smartphone für Viren und Malware anfälliger machen.
  • Kundinnen und Kunden haben die ausgeführten Zahlungen zu prüfen und sind insbesondere verpflichtet, die entsprechenden Kontoauszüge sofort nach Erhalt zu prüfen. Sofern Unstimmigkeiten festgestellt werden, sind diese der SHKB so rasch als möglich, spätestens innert 30 Tagen ab Zahlungsdatum mitzuteilen. Für den Fall, dass Betroffene aufgefordert werden, ein Schaden-/Beanstandungsformular einzureichen, ist dieses innert 10 Tagen nach Aufforderung ausgefüllt und unterzeichnet an die SHKB zurückzusenden (Datum des Poststempels). Internationale Zahlungen können unter keinen Umständen rückabgewickelt werden und entsprechend können keine Beanstandungen entgegengenommen werden.
  • Eine vermutete missbräuchliche Verwendung der App ist der SHKB unverzüglich nach Bekanntwerden telefonisch zu melden, so dass ohne Verzögerung allenfalls einzuleitende Massnahmen geprüft werden können.

1.7 Missbräuche

Weicht die Nutzung der SHKB TWINT App nach Ermessen der SHKB erheblich vom üblichen Gebrauch ab oder bestehen Anzeichen eines rechts- oder vertragswidrigen Verhaltens, kann die SHKB Kundinnen und Kunden zur rechts- und vertragskonformen Benutzung anhalten, die Leistungserbringung ohne Vorankündigung entschädigungslos ändern, einschränken oder einstellen, den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen und gegebenenfalls Schadenersatz sowie die Freistellung von Ansprüchen Dritter verlangen. Dasselbe gilt im Falle von unzutreffenden oder unvollständigen Angaben bei Vertragsabschluss.

1.8 Sorgfaltspflichten/Haftung

Die SHKB ist bestrebt, eine störungsfreie und ununterbrochene Nutzung der SHKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die SHKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Sie behält sich insbesondere bei der Feststellung von erhöhten Sicherheitsrisiken oder Störungen sowie für Wartungsarbeiten vor, den Zugang zur SHKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen jederzeit zu unterbrechen. Verletzt die SHKB die Pflicht zur Wahrnehmung der geschäftsüblichen Sorgfalt, trägt sie einen allfälligen aufgrund derartiger Unterbrüche entstehenden Schaden.

Bei einer Vertragsverletzung durch die SHKB haftet diese für den von Kundinnen und Kunden nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die Haftung der SHKB für Schäden infolge leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei internationalen Zahlungen erfolgt unter keinen Umständen eine Schadenübernahme.

Die Haftung der SHKB für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste ist – soweit gesetzlich zulässig – in jedem Fall ausgeschlossen. Die SHKB haftet auch nicht für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung der SHKB TWINT App.

Der technische Zugang zu den Dienstleistungen ist Sache der Kundinnen und Kunden. Die SHKB übernimmt keine Haftung für die Netzbetreiber (Provider) und lehnt soweit gesetzlich zulässig auch jede Haftung für die zur Nutzung der Dienstleistungen erforderliche Hard- und Software ab. Die Haftung der SHKB für Schäden, die Kundinnen und Kunden durch Übermittlungsfehler, in Fällen höherer Gewalt, technische Mängel oder Störungen, insbesondere durch einen Ausfall von Beacons oder fehlender Internetverbindung, rechtswidrige Eingriffe in Telekommunikationseinrichtungen und -netze, Überlastung des Netzes, mutwillige Verstopfung der elektronischen Zugänge durch Dritte, Unterbrüche oder andere Unzulänglichkeiten entstehen, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

1.9 Legitimation und Verantwortlichkeit von Kundinnen und Kunden

Kundinnen und Kunden sind sich bewusst und anerkennen, dass jede Person, die sich durch Zugang zum Endgerät und Nutzung der SHKB TWINT App (z.B. durch Eintippen des passenden Codes) legitimiert und/oder über das Endgerät eine Transaktion bestätigt, TWINT als Zahlungsart bei Händlern hinterlegt, oder die SHKB TWINT App an automatisierten Zahlstellen verwendet ) oder in anderer Weise die SHKB TWINT App nutzt, von der SHKB als berechtigt betrachtet wird, Transaktionen mit der SHKB TWINT App zu tätigen. Dies gilt, auch wenn es sich bei dieser Person nicht um die Eigentümerin/den Eigentümer des Endgeräts handelt.

Kundinnen und Kunden anerkennen sämtliche gemäss dieser Ziffer getätigten Transaktionen bzw. die daraus resultierenden Forderungen der Zahlstellen und weisen die SHKB unwiderruflich an, die jeweiligen Forderungen der Zahlstellen ohne Vorankündigung zu vergüten. Die SHKB ist berechtigt, den Betrag jeder so getätigten und elektronisch registrierten Transaktion zu belasten. Eine Entschädigung für Schäden, die Kundinnen und Kunden wegen missbräuchlicher Nutzung der SHKB TWINT App entstehen, ist grundsätzlich ausgeschlossen, ausser wenn Betroffene nachzuweisen vermögen, dass trotz Einhaltung der Pflichten gemäss diesen Nutzungsbedingungen aus missbräuchlicher Verwendung der SHKB TWINT App durch unberechtigte Dritte ein unwiederbringlicher Schaden entstanden ist. Nicht als Dritte gelten den Kundinnen und Kunden verwandtschaftlich oder in anderer Weise verbundene oder nahestehende Personen, insbesondere im gleichen Haushalt lebende sowie sich dort regelmässig aufhaltende Personen, Lebenspartner und Familienangehörige.

Kundinnen und Kunden haben Forderungen aus dem Schadensfall, inklusive möglicher Versicherungsansprüche, auf Aufforderung der SHKB hin an diese abzutreten.

1.10 Elektronische Kommunikation

Die Kommunikation zwischen der SHKB und den Kundinnen und Kunden erfolgt grundsätzlich über die SHKB TWINT App. Bei Bedarf kann die SHKB die Kundinnen und Kunden auch via Mobile-Nummer oder E-Mail benachrichtigen, soweit von diesen eine entsprechende Adresse hinterlegt wurde. Kundinnen und Kunden tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der genannten Adresse und nehmen zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation mittels gewöhnlicher E-Mail weder vertraulich noch sicher ist. Diese kann von Dritten eingesehen, abgefangen oder verändert werden oder kann verloren gehen. Sofern elektronisch erteilte Aufträge oder Anweisungen durch Kundinnen und Kunden nicht explizit durch die SHKB bestätigt werden, ist davon auszugehen, dass diese bei der SHKB nicht eingegangen sind. Die SHKB übernimmt keine Haftung für Schäden, die in Zusammenhang mit Nachrichten entstehen, die mittels gewöhnlicher E-Mail oder mit einem anderen elektronischen Nachrichtenübermittlungssystem an die SHKB gesendet wurden.

1.11 Preise und Gebühren

Die Installation der SHKB TWINT App und die Nutzung der Dienstleistungen sind für Kundinnen und Kunden mit einem SHKB-Produktpaket (z.B. KBPLUS, JUGENDPLUS, BILDUNGPLUS, KBDIGITAL) aktuell kostenlos. Kundinnen und Kunden ohne SHKB-Produktpaket wird einmal jährlich eine Nutzungsgebühr auf dem Referenzkonto belastet. Änderungen von Preisen und die Einführung neuer Gebühren werden in der SHKB TWINT App oder auf andere geeignete Weise bekanntgegeben. Die Anpassung gilt als genehmigt, wenn nach Inkrafttreten der Änderung die SHKB TWINT App weiter genutzt wird.

1.12 Fremdwährungstransaktionen

Internationale Zahlungen in Fremdwährungen werden automatisch zu einem von einem Dritten gestellten Wechselkurs in Schweizer Franken umgerechnet. TWINT AG kann diesen Wechselkurs erhöhen (sog. Markup) sowie eine zusätzliche Gebühr für die Fremdwährungstransaktion verlangen. Der Markup und die Gebühren fliessen alleine der TWINT AG zu. Dem Kunden wird in jedem Fall der finale Betrag in Schweizer Franken zur Bestätigung angezeigt.

1.13 Informationen zur Kooperation mit der TWINT AG

Zwischen TWINT und SHKB besteht eine Kooperation, im Rahmen deren die Bank verschiedene Dienstleistungen für TWINT erbringt, wofür sie entschädigt wird. Diese Entschädigung kann je nach Art der getätigten Transaktionen anfallen und unterschiedlich hoch sein und sich im Promille- oder tiefen ,einstelligen Prozentbereich bewegen. Mit der Registrierung für SHKB TWINT verzichten die Kundinnen und Kunden zu Gunsten der Bank auf die Rückerstattung dieser Entschädigungen.

1.14 Vorbehalt gesetzlicher Regelungen und lokaler rechtlicher Restriktionen für die Nutzung

Allfällige Gesetzesbestimmungen, die den Betrieb und die Benutzung von Smartphones, des Internets und sonstiger dedizierter Infrastruktur regeln, bleiben vorbehalten und gelten ab ihrer Inkraftsetzung auch für die vorliegenden Dienstleistungen.

Die Benutzung der Dienstleistungen aus dem Ausland kann lokalen rechtlichen Restriktionen unterliegen oder unter Umständen Regeln des ausländischen Rechts verletzen. Die Zahlungsfunktion ist grundsätzlich auf das Hoheitsgebiet der Schweiz beschränkt und darf im Ausland nicht in Anspruch genommen werden. Zulässig sind aber internationale Zahlungen über ein mit der TWINT AG kooperierendes ausländisches Zahlungssystem. Eine entsprechende Liste ist unter www.twint.ch einsehbar.

Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass im Verlaufe der Dauer der Geschäftsbeziehung Umstände eintreten können, die die SHKB gesetzlich verpflichten, Vermögenswerte zu sperren, die Geschäftsbeziehung einer zuständigen Behörde zu melden oder abzubrechen. Sie sind verpflichtet, der SHKB auf Verlangen Auskünfte zu erteilen, die die SHKB benötigt, um den gesetzlichen Abklärungs- oder Meldepflichten nachzukommen.

1.15 Geistiges Eigentum

Für die Dauer des Vertrages erhalten Kundinnen und Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zur Nutzung der SHKB TWINT App. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den vorliegenden Nutzungsbedingungen. Alle Immaterialgüterrechte verbleiben bei der SHKB oder den berechtigten Dritten. Verletzen Kundinnen und Kunden Immaterialgüterrechte Dritter und wird die SHKB dafür in Anspruch genommen, so haben sie die SHKB schadlos zu halten.

1.16 Dauer und Kündigung

Dieser Vertrag zwischen Kundinnen und Kunden und der SHKB wird für unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung durch die SHKB erfolgt dadurch, dass das Benutzerkonto für die Nutzung der SHKB TWINT App deaktiviert wird. Kundinnen und Kunden kündigen den Vertrag, indem sie der SHKB mitteilen, die SHKB TWINT App und die Dienstleistungen nicht mehr nutzen zu wollen und die SHKB TWINT App löschen.

1.17 Sperrung durch Kundinnen und Kunden

Die SHKB sperrt die SHKB TWINT App, wenn es Kundinnen und Kunden ausdrücklich bei der SHKB verlangen. Die bis zum Zeitpunkt der Sperrungsbeantragung ausgelösten Zahlungen gelten als gebucht und können nicht rückgängig gemacht werden.

1.18 Änderungen der Leistungen und Sperrung des Zugangs durch die SHKB

Die SHKB kann die Dienstleistungen jederzeit ändern, aktualisieren oder weiterentwickeln. Ebenfalls kann die SHKB den Betrieb der SHKB TWINT App oder den Zugang der Kundinnen und Kunden zur SHKB TWINT App jederzeit und ohne Vorankündigung ganz oder teilweise einstellen bzw. aus technischen, aus rechtlichen Gründen (z.B. aufgrund rechtlicher oder regulatorischer Anforderungen, auf behördliche Anordnung oder aus Sicherheitsgründen) oder aus geschäftspolitischen Gründen die Verfügbarkeit einschränken. Eine Haftung der SHKB ist in solchen Fällen ausgeschlossen.

1.19 Änderung der Nutzungsbedingungen

Die SHKB behält sich die jederzeitige Änderung dieser Bedingungen vor.

1.20 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen Kundinnen und Kunden und der SHKB ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Schaffhausen.

2. Zahlungsfunktionen

2.1 Bankkonto für TWINT

Bei der Registrierung müssen Kundinnen und Kunden in der SHKB TWINT App ein auf ihren Namen lautendes SHKB-Bankkonto angeben, das sie für die Zahlung verwenden möchten. Gutschriften erfolgen immer auf das hinterlegte Bankkonto.

2.2 Zahlungsfunktion

Kundinnen und Kunden können mit ihrem Smartphone und der damit verbundenen SHKB TWINT App an entsprechend ausgerüsteten Ladenkassen (sog. "Point of Sales", POS) im In- und Ausland, Automaten, im Internet, in anderen Apps und durch Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart bei ausgewählten Händlern, (sog. P2M-Transaktionen) und an andere Personen mit einer TWINT App (sog. P2P-Zahlungen) im Rahmen der geltenden Limiten bargeldlos bezahlen.

Der entsprechende Betrag wird direkt dem Bankkonto belastet. Kundinnen und Kunden anerkennen alle verbuchten Zahlungen, die in Verbindung mit ihrem Smartphone unter Wahrung der Sicherheitselemente getätigt wurden.

Kundinnen und Kunden können in den Einstellungen der SHKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung («OK»-Button) erfolgen soll.

Vorgeschlagene und entsprechend hinterlegte Freigabelimiten können angepasst werden. Einmal getätigte Einstellungen können jederzeit angepasst werden. Davon ausgenommen sind Zahlungen bei Händlern, bei welchen von Kundinnen und Kunden TWINT als Zahlungsart hinterlegt ist und wo sie die Zahlungen (unabhängig von der Höhe des Betrages) pauschal freigegeben haben. Hier erfolgt die Zahlung automatisch nach Massgabe der vom Händler definierten bzw. zwischen Kundinnen und Kunden und Händler vereinbarten Zahlungsabwicklung.

Bei Bezahlung via Vorautorisierung ermächtigen Kundinnen und Kunden einen Händler, eine spätere Belastung zu tätigen (unabhängig von der Höhe des Betrages). Der effektive Betrag steht zum Zeitpunkt der Vorautorisierung nicht fest und wird erst nach Leistungsbezug definitiv bestätigt. Dies können z.B. Transaktionen an Tankautomaten sein, wo der effektive Betrag erst nach dem Bezug des Kraftstoffs feststeht.

Bei P2P-Zahlungen kann für das Auffinden der anderen Person auch die Mobile-Nummer verwendet werden. Unter der Voraussetzung entsprechender Freigabe des Zugriffs durch Kundinnen und Kunden kann die SHKB TWINT App für solche Zahlungen auf die bestehenden Kontakte im Smartphone des Zahlenden zugreifen.

Bei der Hinterlegung von TWINT als Zahlungsart, ermächtigen Kundinnen und Kunden einen Händler, den entsprechenden Betrag direkt abzubuchen, ohne dass die Kundinnen und Kunden einzelne Belastungen autorisieren müssten. Dies können auch wiederkehrende Transaktionen sein für z.B. ein Abonnement. Die Hinterlegung der TWINT Zahlungsart setzt eine Registrierung beim Händler voraus, wobei nicht unterschieden wird zwischen einer Ermächtigung für den Einzug aus einer Anbieter App/eCom-Shop einmalig oder für wiederkehrende Einzüge, z.B. für ein Abonnement. Eine solche Ermächtigung für einen Händler können Kundinnen und Kunden in der TWINT App jederzeit widerrufen. Abgelaufene oder deaktivierte Registrierungen können Kundinnen und Kunden nur beim Händler erneuern.

Bei Transaktionen über TWINT+ ruft die Kundin/der Kunde in der TWINT App eine Übersicht von verschiedenen Anwendungsfällen auf. Beim Anwählen eines spezifischen Anwendungsfalls werden Kundinnen und Kunden auf die Webseite des jeweiligen Händlers weitergeleitet, wo sie/er Produkte oder Dienstleistungen anwählen kann. Im Anschluss folgt eine Bezahlung via TWINT.

Bei internationalen Zahlungen muss die Kundin/der Kunde die Zahlung immer und unabhängig vom Betrag bestätigen. Eine Rückabwicklung ist unter keinen Umständen möglich. Kundinnen und Kunden haben sich bei Beanstandungen direkt mit dem entsprechenden Händler zu einigen.

2.3 Limiten

Die SHKB legt sowohl Limiten als auch Maximalbeträge, welche innerhalb eines bestimmten Zeitraums (z.B. eines Monats) überwiesen oder empfangen werden können fest. Die individuell gültigen Limiten können in der SHKB TWINT App unter «Verfügbarkeiten» eingesehen werden. Erreichen die Zahlungen den entsprechenden Höchstbetrag, können bis zum Ende des Zeitraums keine weiteren Zahlungen über die SHKB TWINT App ausgelöst und/oder empfangen werden. Die SHKB behält sich das Recht vor, die erwähnten Limiten jederzeit ohne Vorankündigung anzupassen.

2.5 Zahlungsinformationen

Im TWINT System werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird und der Händler erfasst. Für internationale Zahlungen können weitere Informationen erfasst werden. Die Transaktionen sind in der SHKB TWINT App bis maximal 180 Tage ersichtlich.

3. Mehrwertleistungen

3.1 «Mobile-Marketing-Kampagnen»

3.1.1 Ausspielung von Kampagnen

Die SHKB kann Coupons, Stempelkarten und weitere Kampagnen (nachfolgend Kampagnen genannt) in die SHKB TWINT App ausspielen, wo diese von Kundinnen und Kunden eingesehen, verwaltet und eingelöst werden können. Hierbei werden folgende Typen von Kampagnen unterschieden:

  • Kampagnen der SHKB oder des TWINT Systems in eigener Sache (nachfolgend SHKB Kampagnen genannt);
  • Kampagnen der SHKB zusammen mit einem Drittanbieter (nachfolgend SHKB Mehrwert-Kampagnen genannt);
  • Kampagnen eines Drittanbieters (nachfolgend Drittanbieter Kampagnen genannt).

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von Drittanbieter Kampagnen setzt voraus, dass Kundinnen und Kunden in der SHKB TWINT App die explizite Zustimmung hierzu erteilt («Opt-in») und die Ausspielung von solchen Angeboten Dritter ausdrücklich akzeptieren. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, diese Zustimmung in der SHKB TWINT App zu widerrufen. Der Widerruf hat zur Folge, dass keine Drittanbieter Kampagnen mehr ausgespielt werden, alle aktivierten Drittanbieter Kampagnen unwiderruflich gelöscht werden und von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitiert werden kann.

Die Ausspielung, Anzeige, Verwaltung und Einlösung von SHKB Kampagnen und SHKB Mehrwert-Kampagnen setzt kein Opt-in voraus. Diese Kampagnen können entsprechend an alle Kundinnen und Kunden ausgespielt werden.

3.1.2 Geltungsdauer von Kampagnen

Kampagnen sind nur solange gültig, wie sie auf dem Bildschirm des Smartphones in der SHKB TWINT App angezeigt werden.

Es gibt Kampagnen, die von Kundinnen und Kunden vorgängig in der SHKB TWINT App aktiviert werden müssen, bevor sie eingelöst werden können. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt. Aktivierte Kampagnen können von der SHKB deaktiviert werden, wenn sie innerhalb von 10 Tagen oder der in der SHKB TWINT App angegebenen Frist nicht eingelöst wurden.

Andere Kampagnen können eingelöst werden, ohne dass Kundinnen und Kunden sie vorgängig in der SHKB TWINT App aktivieren müssen. Viele Kampagnen können nur bei der Bezahlung mit der SHKB TWINT App eingelöst werden.

Die Aktivierung einer Kampagne bzw. der Erhalt einer Kampagne, die ohne Aktivierung eingelöst werden kann, berechtigt nicht in jedem Fall zum Bezug eines Rabatts oder eines geldwerten Vorteils, da die Anzahl der Einlösungen durch involvierte Drittanbieter limitiert werden kann. Dies ist in der Regel auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

In den meisten Fällen werden Kampagnen bei der Bezahlung durch Kundinnen und Kunden mit der SHKB TWINT App automatisch eingelöst, ohne dass sie hierzu etwas machen müssen. Es gibt jedoch auch Fälle, in welchen sie eine Kampagne dem Geschäftskunden in der SHKB TWINT App vorzeigen oder selber an einem Terminal oder in einem Online-Shop eingeben müssen. Dies ist auf der jeweiligen Kampagne entsprechend vermerkt.

Bei der Einlösung einer Kampagne mit einem Rabatt wird der Rabatt entweder direkt vom zu bezahlenden Betrag abgezogen oder nach erfolgter Zahlung in Form eines Cash Back Guthabens gewährt.

3.1.3 Teilen von Kampagnen

Die SHKB kann die Möglichkeit anbieten, Kampagnen weiteren Personen weiterzugeben, von diesen zu erhalten oder mit ihnen zu teilen.

3.2 Sichtkarten

Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, ausgewählte Mitarbeiterausweise, Kundenbindungsprogramme und andere Vorteilsangebote von Drittanbietern (nachfolgend «Sichtkarten») in der SHKB TWINT App zu hinterlegen bzw. zu aktivieren. Hinterlegte oder aktivierte Sichtkarten können jederzeit wieder aus der SHKB TWINT App entfernt werden. Die SHKB kann hinterlegte Sichtkarten ebenfalls aus der SHKB TWINT App entfernen, wenn die Sichtkarte abläuft oder die Sichtkarte generell nicht mehr für die Hinterlegung in der SHKB TWINT App zur Verfügung steht.

Kundinnen und Kunden nehmen zur Kenntnis, dass bei gewissen Sichtkarten, die mit dem Einsatz der Sichtkarte verbundenen Vorteile in Form von Kampagnen direkt in die SHKB TWINT App ausgespielt werden. Kundinnen und Kunden erhalten solche Kampagnen nur dann, wenn sie vorgängig der Ausspielung von Angeboten Dritter zugestimmt haben (siehe Ziffer 3.1.1).

3.3 Weitere Mehrwertleistungen

Die SHKB kann neben Kampagnen und Sichtkarten jederzeit weitere Mehrwertleistungen in der SHKB TWINT App anbieten.

3.4 Haftung für Mehrwertleistungen

Für Inhalte, Angebote, Meldungen von Drittanbieter Kampagnen, Sichtkarten und allfälligen weiteren Mehrwertleistungen in der SHKB TWINT App ist der jeweilige Drittanbieter verantwortlich. Die SHKB vermittelt in diesen Fällen nur die App als technische Plattform, über die eine solche Mehrwertleistung von einem Drittanbieter angeboten und Kundinnen und Kunden gegenüber dem Drittanbieter akzeptiert und genutzt werden. Die SHKB hat keinen Einfluss auf die Erfüllung der vom Drittanbieter angebotenen Leistungen und lehnt jede Verantwortung oder Haftung diesbezüglich ab.

Auch haftet die SHKB nicht für Kampagnen, welche beim Drittanbieter nicht eingelöst werden können, bzw. für nicht gewährte Vergünstigungen oder Vorteile im Zusammenhang mit der Hinterlegung von Sichtkarten, wie z.B. nicht gewährte Mitarbeitervergünstigungen oder ausstehende, entgangene oder verschwundene Treuepunkte.

Die SHKB ist bemüht, die Nutzung der Mehrwertleistungen störungsfrei und ununterbrochen in der SHKB TWINT App zur Verfügung zu stellen. Die SHKB kann dies aber nicht zu jeder Zeit gewährleisten. Im Falle eines Unterbruchs kann es unter anderem vorkommen, dass die automatische Einlösung von Rabatten oder das automatische Sammeln von Treuepunkten im Zahlungsprozess nicht mehr funktionieren. Eine Haftung der SHKB für Schäden aufgrund derartiger Unterbrüche ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

4. Datenschutz

4.1 Geltungsbereich

Die SHKB untersteht hinsichtlich der Beschaffung, Bearbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten ihrer Kundinnen und Kunden der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung (insbesondere Bundesgesetz über den Datenschutz, DSG, und Verordnung über den Datenschutz, VDSG) und anderen anwendbaren Gesetzen. Im vorliegenden Abschnitt «Datenschutz» werden Kundinnen und Kunden über die Datenbearbeitung und über die Datenflüsse bei Verwendung der SHKB TWINT App informiert. Zusätzliche Informationen zur Datenbearbeitung sind auf der Website www.shkb.ch/datenschutzerklaerung abrufbar.

4.2 Voraussetzungen für den Einsatz der SHKB TWINT App

Damit Kundinnen und Kunden am TWINT System teilnehmen und Zahlungen vornehmen können, müssen sie bei TWINT registriert sein. Zu diesem Zweck werden der TWINT AG die Telefonnummer des für die Nutzung der SHKB TWINT App verwendeten Smartphones und das Geburtsdatum der Kundinnen und Kunden übermittelt. Um Zahlungen im TWINT System verarbeiten zu können, müssen Kundinnen und Kunden bei der Registration in der SHKB TWINT App auch im TWINT System erfasst werden. Sie haben die Möglichkeit, Mehrwertleistungen in Anspruch zu nehmen. Wenn die Nutzung von Drittanbieter-Angeboten (Opt-in) gewählt wird (siehe Ziff. 4.8), werden folgende zusätzliche Daten an die TWINT AG übermittelt: Name, Adresse und Geschlecht der Kundin/des Kunden.

4.3 Bezahlen mit der SHKB TWINT App

Möchten Kundinnen und Kunden bei einem Point of Sale (nachfolgend POS genannt) eines Geschäftskunden eine Zahlung via SHKB TWINT App auslösen, wird im TWINT System eine Verbindung zwischen der SHKB TWINT App der Kundin/des Kunden und dem entsprechenden Geschäftskunden hergestellt. Der konkrete Verbindungsaufbau zwischen POS und der SHKB TWINT App unterscheidet sich nach Art des POS:

  • Ladenkasse mittels TWINT Terminal (technische Einrichtung am POS, welche den Verbindungsaufbau und den Datenaustausch zwischen dem Smartphone der Kundinnen und Kunden und dem POS ermöglicht);
  • Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Internet: mittels Eingabe eines im Online-Shop angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes;
  • Automatischem Verbindungsaufbau bei wiederkehrender TWINT Bezahlung durch die im Online-Shop registrierten Kundinnen und Kunden auf deren Initiative;
  • In einer App: mittels automatischem Verbindungsaufbau auf Initiative der Kundinnen und Kunden;
  • An Automaten: wie Ladenkasse oder Internet.

Internationale Zahlungen: Eingabe eines am POS angezeigten Codes oder Scannen eines QR-Codes oder Benutzung der Merchant Scan Funktion. Hierfür öffnen Kundinnen und Kunden im Bereich TWINT+ den entsprechenden Eintrag ("Bezahlen im Ausland"), worauf ein Barcode angezeigt wird, welcher vom Händler gescannt werden kann, um die Zahlung auszulösen. Bei internationalen Zahlungen werden die personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden nur in anonymisierter Form bearbeitet und es können vom ausländischen Zahlungssystemen und von der European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin keine Rückschlüsse auf die Identität der Kundin/des Kunden gezogen werden.

Der POS meldet dem TWINT System, welcher Betrag belastet werden soll. In der Folge sendet das TWINT System eine Zahlungsaufforderung in die SHKB TWINT App der Kundinnen und Kunden. Sie können in den Einstellungen der SHKB TWINT App frei wählen, ab welchen Beträgen eine Zahlung jeweils a) automatisch oder b) nach ausdrücklicher Bestätigung durch sie («OK»-Button) erfolgen soll (siehe Ziffer 2.2). Bei internationalen Zahlungen ist in jedem Fall eine ausdrückliche Bestätigung erforderlich.

Nach Freigabe der Zahlung durch Kundinnen und Kunden erfolgt die Abbuchung des konkreten Betrages auf dem Bankkonto.

Bei der SHKB werden der Totalbetrag des Einkaufs, der Zeitpunkt des Einkaufs, der Standort des POS, an welchem die Zahlung getätigt wird, erfasst. Das TWINT System erstellt eine Gutschrift zuhanden des Geschäftskunden; das Guthaben wird auf die Konten des Geschäftskunden überwiesen. Die SHKB erhält keine Angaben über den Inhalt des Warenkorbs, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4 geregelt. Bei internationalen Zahlungen ist zusätzlich das jeweilige ausländische Zahlungssystem sowie die European Mobile Payment Systems Association als Vermittlerin involviert.

Die SHKB gibt ohne ausdrückliche Einwilligung der Kundinnen und Kunden keine personenbezogenen Daten an den involvierten Geschäftskunden und/oder an Dritte weiter, es sei denn, die Übergabe ist gemäss Ziffer 4.4 oder 4.5 geregelt.

4.4 Hinterlegung von Sichtkarten

Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, physische und rein digitale Sichtkarten verschiedener Geschäftskunden direkt in der SHKB TWINT App zu hinterlegen bzw. zu aktivieren. Wollen sie dies tun, haben sie die nötigen Einstellungen und Eingaben gemäss der jeweiligen Beschreibung bzw. Anleitung vorzunehmen. Mit der Hinterlegung oder Aktivierung einer Sichtkarte in der SHKB TWINT App geben sie mithin ihre ausdrückliche Einwilligung zur Verwendung der Sichtkarte ab. Diese wird in der Folge automatisch in den Zahlungsprozess mit der SHKB TWINT App einbezogen, sofern dies durch den jeweiligen Sichtkarten-Herausgeber technisch möglich ist. Die Verwendung der Sichtkarte kann in der SHKB TWINT App jederzeit durch die Kundinnen und Kunden deaktiviert werden.

Der Ablauf der Zahlung richtet sich auch in diesem Fall nach Ziffer 4.3.

Wenn in der SHKB TWINT App eine Sichtkarte hinterlegt ist und mit der SHKB TWINT App bezahlt wird und Kundinnen und Kunden durch den Einsatz der Sichtkarte einen allfälligen Vorteil erlangen (Punkte, Rabatt, etc.), erhält der Herausgeber der Sichtkarte oder ein von ihm rechtmässig beigezogener Dritter dieselben Daten, wie wenn Kundinnen und Kunden die Sichtkarte physisch vorzeigen würden.

Die SHKB übermittelt dem Geschäftskunden oder mit ihm verbundenen Dritten die Identifikationsnummer der Sichtkarte und abhängig von der eingesetzten Sichtkarte auch Basisdaten zur Zahlung, wie Zeitstempel, Betrag und allfällige durch den Einsatz der Sichtkarte gewährte Rabatte oder Punkte. Die Verwendung dieser Daten durch den im konkreten Fall involvierten Geschäftskunden richtet sich ausschliesslich nach dem Vertragsverhältnis zwischen Kundinnen und Kunden und dem Geschäftskunden bzw. dem mit dem Geschäftskunden verbundenen Dritten. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Bewilligungen verantwortlich.

4.5 Einlösung von Mobile-Marketing-Kampagnen

Um die automatischen Einlösung von Kampagnen zur Gewährung eines Rabatts oder geldwertigen Vorteils zu ermöglichen, müssen Daten zwischen dem TWINT System und dem Geschäftskunden ausgetauscht werden. Welche Daten übermittelt werden, hängt davon ab, in welchem System die Kampagne eingelöst und der Rabatt bzw. der geldwertige Vorteil berechnet wird.

Bei der Einlösung von Kampagnen im System des Geschäftskunden übergibt die SHKB dem Geschäftskunden die Identifikationsnummer der Kampagne. Der Geschäftskunde berechnet den allfälligen Rabatt oder geldwertigen Vorteil für Kundinnen und Kunden. Der Geschäftskunde erhält hierbei die gleichen Informationen, wie wenn Kundinnen und Kunden die Identifikationsnummer der Kampagne, z.B. in Form eines Barcodes, vorweisen.

Bei der Einlösung von Kampagnen im TWINT System, wird der Rabatt oder geldwertige Vorteil im TWINT System berechnet und dem Geschäftskunde übermittelt, damit dieser den Vorteil in seinem System weiterverarbeiten kann (z.B. Abzug eines Rabatts).

Ob der Geschäftskunde weitere Daten an die SHKB übergibt (z.B. Informationen zur Einlösung von Kampagnen, die vorgängig vom TWINT System an den Geschäftskunden übermittelt wurden, oder Warenkorbdetails eines Einkaufes, auf deren Basis Kampagnen im TWINT System eingelöst werden können), regelt sich einzig nach dem Vertragsverhältnis zwischen dem Geschäftskunden und den Kundinnen und Kunden. Der Geschäftskunde ist für die vertragskonforme Bearbeitung der Kundendaten und für das Einholen der notwendigen Einwilligungen verantwortlich.

4.6 Sammlung und Nutzung von Daten für die Verbesserung der SHKB TWINT App

Die TWINT AG sammelt und nutzt Daten für die Bereitstellung und Verbesserung des TWINT Systems. Dabei handelt es sich einerseits um Daten, auf welche die SHKB TWINT App gemäss den Einstellungen von Kundinnen und Kunden auf dem Smartphone zugreifen darf (z.B. Empfang von BLE-Signalen, Geo-Location etc.), andererseits um technische Daten und Informationen, welche im Rahmen des Einsatzes der SHKB TWINT App anfallen. Die TWINT AG gibt diese personenbezogenen Daten ohne ausdrückliche Zustimmung von Kundinnen und Kunden in der SHKB TWINT App nie an Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sondern verwendet sie ausschliesslich für die Bereitstellung und Verbesserung des eigenen Service.

4.7 Google Analytics

Die TWINT AG nutzt in der SHKB TWINT App das Google Analytics Software Development Kit (SDK) der Google Inc. („Google"), um das Nutzerverhalten in der App zu analysieren mit dem Ziel, die SHKB TWINT App fortlaufend zu optimieren und auf die Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden auszurichten.

Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, die Sammlung und Übermittlung von Nutzungsdaten an Google in der SHKB TWINT App in den Einstellungen jederzeit auszuschalten.

Die durch das SDK gesammelten Informationen über die Benutzung der SHKB TWINT App werden anonymisiert an Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Das beinhaltet insbesondere folgende Informationen:

  • Analytics-ID (Zufallswert, anhand dessen die TWINT AG Kundinnen und Kunden identifizieren kann);
  • Client ID (Zufallswert, welcher das verwendete Gerät identifiziert und es Google erlaubt, gesendete Events in eine Gerätesitzung zusammenzufassen), der jedoch keine Rückschlüsse auf das Gerät der Benutzerin oder des Benutzers erlaubt;
  • Kennzahlen des Geräts (Marke, Typ, Bildschirm, Speicher);
  • Informationen über die Plattform (z.B. iOS und Android-Version); • Version der installierten SHKB TWINT App;
  • Allenfalls Typ und Version des benutzten Internetbrowsers;
  • die IP-Adresse des zugreifenden Rechners (gekürzt, damit eine Zuordnung zur konkreten Nutzerin/zum konkreten Nutzer nicht mehr möglich ist).

Diese Daten werden von Google ausgewertet, um Reports über die Nutzung der SHKB TWINT App zu erstellen und um weitere mit der Nutzung der SHKB TWINT App verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Kundinnen und Kunden sind sich bewusst, dass Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen wird, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall die IP-Adresse von Kundinnen und Kunden mit anderen Daten von Google in Verbindung bringen. Die IP-Adressen werden anonymisiert, so dass eine Zuordnung zum Kunden nicht möglich ist.

4.8 Drittanbieter Kampagnen

Kundinnen und Kunden können sich gegenüber der SHKB ausdrücklich damit einverstanden erklären («Opt-in»), dass sie in der SHKB TWINT App Drittanbieter Kampagnen erhalten und diese aktivieren und einlösen können (siehe auch Ziffer 3.1). Mit dem Opt-in erklären sie sich auch ausdrücklich damit einverstanden, dass die SHKB Daten für die personalisierte Ausspielung von Drittanbieter Kampagnen sammeln und auswerten kann.

Dieses Einverständnis können Kundinnen und Kunden auf ausdrückliche Nachfrage im Zeitpunkt der Installation der SHKB TWINT App und/oder zu einem späteren Zeitpunkt durch Anpassung der Einstellungen in der SHKB TWINT App abgeben bzw. widerrufen. Die Zustimmung ermöglicht es der SHKB und TWINT, Kundinnen und Kunden auf die persönlichen Interessen zugeschnittene Drittanbieter Kampagnen zuzustellen.

Kundinnen und Kunden sind sich bewusst, dass Drittanbieter Kampagnen nur mit einem Opt-in in der SHKB TWINT App angezeigt und eingelöst werden können.

Auch im Falle eines Opt-in von Kundinnen und Kunden gibt die SHKB keine personenbezogenen Daten an involvierte Geschäftskunden und/oder Dritte weiter, sofern sie einer solchen Weitergabe in der SHKB TWINT App nicht ausdrücklich zustimmen (siehe Ziffer 4.4). Die involvierten Geschäftskunden erhalten ohne eine solche Zustimmung lediglich Zugriff auf und Zugang zu anonymisierten Daten.

4.9 Beizug Dritter

Kundinnen und Kunden sind ausdrücklich damit einverstanden, dass die SHKB und die TWINT AG zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Dritte (z.B. Payment Service Provider oder ausländische Zahlungssysteme bzw. Vermittler bei internationalen Zahlungen) beiziehen dürfen und dabei Kundendaten, soweit erforderlich, weitergegeben werden können. Die SHKB und die TWINT AG sind zu einer sorgfältigen Auswahl, Instruktion und Kontrolle der Dienstleister verpflichtet.

Der Dritte darf die Daten ausschliesslich gemäss der vorliegenden Datenschutzerklärung im Auftrag der SHKB verwenden. Eine Verwendung der Daten zu eigenen Zwecken des Dritten ist untersagt.

4.10 Aufbewahrung und Löschung

Die bei der SHKB gespeicherten personenbezogenen Daten von Kundinnen und Kunden werden – soweit technisch möglich – 10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung gelöscht bzw. anonymisiert. Das Löschen der SHKB TWINT App auf dem Smartphone von Kundinnen und Kunden führt nicht zu einer automatischen Löschung der personenbezogenen Daten bei der SHKB.

Verzichten Kundinnen und Kunden nachträglich auf personalisierte Kampagnen (Opt-out), werden 6 Monate nach dem Opt-out alle aktivierten Coupons, Stempelkarten und weiteren Kampagnen im TWINT System unwiderruflich gelöscht, bzw. anonymisiert und Kundinnen und Kunden können von den damit allfällig verbundenen Vergünstigungen und Vorteilen nicht mehr profitieren.

Ausgenommen von den Bestimmungen dieser Ziffer sind Daten, die zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten von der SHKB länger aufbewahrt werden müssen.

4.11 Auskunfts- und Informationsrecht

Bei Fragen zur Bearbeitung der persönlichen Daten wenden Sie sich bitte an die Bank.

5. Allgemeines

5.1 Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend zu diesen Bedingungen. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unter www.shkb.ch/geschäftsbedingungen verfügbar. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TWINT APP gelten ergänzend zu den Bedingungen der SHKB.

5.2 Änderung der Nutzungsbedingungen

Die SHKB kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen werden den Kundinnen und Kunden vorgängig auf geeignete Weise bekannt gegeben. Sind sie mit den Änderungen nicht einverstanden, so ist dies gegenüber der SHKB ausdrücklich zu erklären und die SHKB TWINT App nicht mehr zu nutzen. Nach dieser Mitteilung wird das entsprechende Teilnehmerkonto deaktiviert, so dass Betroffene die Funktionen der SHKB TWINT App und/oder die darin angebotenen Dienstleistungen nicht mehr nutzen können. Die Änderungen der Nutzungsbedingungen gelten in jedem Fall als akzeptiert, wenn nach Inkrafttreten der Änderung die SHKB TWINT App weiter genutzt wird.

5.3 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Soweit gesetzlich zulässig, unterstehen alle Rechtsbeziehungen zwischen Kundinnen und Kunden und der SHKB (inkl. internationalen Zahlungen) ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht, unter Ausschluss von Kollisionsrecht und unter Ausschluss von Staatsverträgen. Unter dem Vorbehalt von entgegenstehenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Schaffhausen.

 

Schaffhauser Kantonalbank 11.04.2022