Kunden, welche ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind, sind vom AIA nicht betroffen.
Der automatische Informationsaustausch (AIA) ist ein von der OECD entwickelter internationaler Standard. Mit Hilfe des neuen globalen Standards für den AIA soll die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung verhindert werden.
Beim AIA tauschen die Steuerbehörden der teilnehmenden Länder Daten über Bankkonten und Wertschriftendepots von steuerpflichtigen Kunden aus. Auch die Schweiz wird sich am AIA beteiligen. Die Schaffhauser Kantonalbank ist wie alle Finanzinstitute der teilnehmenden Länder verpflichtet, die AIA-Vorgaben konsequent umzusetzen.
Wer ist von den AIA-Anforderungen betroffen?
Kunden, welche ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind, sind vom AIA nicht betroffen.
Welche Informationen meldet die Bank beim Automatischen Informationsaustausch?
Die Bank muss Kundendaten des Kontoinhabers bzw. wirtschaftlich Berechtigten oder der beherrschenden Person wie Name, Adresse, Staat der steuerlichen Ansässigkeit, Adresse, Geburtsdatum, SIN (Steuer-Identifikationsnummer), Kontonummer sowie Finanzdaten wie Konto-/Depotstand, Brutto-Anlageerträge inkl. Zinsen und Dividenden und Brutto-Veräusserungserlöse mit Stichtag 31.12. an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden.
Wer erhält die Informationen beim Automatischen Informationsaustausch?
Die Schweizer Steuerbehörde stellt die von den Schweizer Banken gemeldeten Informationen den Steuerbehörden der Partnerstaaten zur Verfügung.