Überhöhte Einzahlungen in die Säule 3a für vergangene Jahre müssen mit einem entsprechenden Feststellungsbescheid der kantonalen Steuerverwaltungen zurückbezahlt werden.

Mit den folgenden Angaben und dem Hochladen des Feststellungsbescheids werden wir Ihnen den Betrag auf das gewünschte Konto bei der Schaffhauser Kantonalbank zurückbezahlen.

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