Kundinnen und Kunden, welche ausschliesslich in der Schweiz steuerpflichtig sind, sind vom AIA nicht betroffen. Kundinnen und Kunden, welche in einem Staat steuerlich ansässig sind, welcher mit der Schweiz ein Abkommen zum automatischen Informationsaustausch abgeschlossenhat, sind von den AIA-Anforderungen betroffen.
Eine aktuelle Länderliste führt das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen (SIF).