Elektronischer Steuerauszug
Das dürfen Sie von uns erwarten
Wir haben Ihnen alle steuerrelevanten Bankdaten in einem Auszug zusammengefasst.
Der elektronische Steuerauszug lässt sich als PDF einfach in die Steuererklärungssoftware importieren.
Mit einem Dauerauftrag erhalten Sie Ihren Steuerauszug bequem im Februar – rechtzeitig zur Erstellung Ihrer Steuererklärung.
So funktioniert's
Der elektronische Steuerauszug ist als PDF-Datei und in physischer Form erhältlich.
Elektronischer Steuerauszug als PDF-Dokument
Als Kundin oder Kunde mit E-Banking erhalten Sie den elektronischen Steuerauszug als E-Dokument. In dieser Form können Sie die Steuerauszugsdaten einfach in die Steuererklärungssoftware importieren: Dazu müssen Sie aus dem E-Banking den Steuerauszug als PDF-Datei auf Ihren Computer herunterladen. Anschliessend können Sie das Dokument in die Deklarationssoftware importieren. Beim Kanton Schaffhausen ziehen Sie dafür einfach das PDF auf den Bereich "Beilagen zur Steuererklärung". In der folgenden Maske erfassen Sie eine Kurzbeschreibung der Beilage (z.B. "elektronischer Steuerauszug SHKB") und ordnen das Dokument zu unter "Vermögen" und "Konto- und Wertschriftenbelege". Nun werden die Steuerauszugsdaten in die Steuererklärungssoftware übernommen. Da Sie der Steuererklärung kein physisches Exemplar beilegen müssen, können Sie auf den Ausdruck des Auszuges verzichten. Im E-Banking verbleibt der Steuerauszug zehn Jahre archiviert.
Wichtig: Haben Sie im Wertschriftenverzeichnis bereits manuell erfasste Positionen, welche durch die Datenübernahme vom Vorjahr übernommen wurden, werden diese durch den elektronischen Steuerauszug nicht aktualisiert. Sie sind nach dem Import des E-Steuerauszuges doppelt vorhanden. Bitte löschen Sie solche doppelten Einträge.
Elektronischer Steuerauszug in physischer Form
Ohne E-Banking erhalten Sie den elektronischen Steuerauszug in zweifacher Ausführung in Papierform zugeschickt. Wie bisher können Sie einfach die Totalbeträge von der Rekapitulation in das Wertschriften- und Schuldenverzeichnis übertragen. Die Barcodes am Ende des Auszuges dienen der digitalen Verarbeitung durch die Steuerverwaltung. Bitte reichen Sie darum ein Exemplar des Steuerauszugs komplett mit Ihrer Steuererklärung ein.
Details und Konditionen
Minimumgebühr Steuerauszug mit Depotpositionen | CHF 60, zzgl. MWST1 |
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Pro bewertete Position | CHF 12 (maximal CHF 400), zzgl. MWST1 |
Steuerauszug ohne Depotpositionen (nur Konten und Hypotheken) | CHF 40 pauschal, zzgl. MWST1 |
Positionen in einem Vermögensverwaltungsmandat, Sparplan oder einer ANLAGEBERATUNGPLUS | gratis |
Mit einem Dienstleistungspaket KBPLUS oder ANLAGEBERATUNGPARTNER | 50% Rabatt (Rabatt nicht kumulierbar) |
- MWST wird für Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz und Lichtenstein erhoben.