Die Einlagensicherung in der Schweiz wird durch die Selbstregulierungsorganisation der Banken in der Schweiz, «esisuisse», bei welcher die Schaffhauser Kantonalbank Mitglied und beitragspflichtig ist, gewährleistet. Der maximale Beitrag aller Mitglieder beträgt insgesamt rund CHF 8 Milliarden.

Die Einlagensicherung schützt Guthaben auf Konten (Kundengelder auf Sparkonten, Kassenobligationen, welche im Namen der Einlegerin/des Einlegers bei der Bank hinterlegt sind, sowie Festgelder) von Privatkundinnen und Privatkunden bzw. Firmenkunden einer in Konkurs geratenen Bank oder eines in Konkurs geratenen Wertpapierhauses. Die Sicherung ist gesetzlich geregelt und auf höchstens CHF 100'000 pro Kundin/Kunde und Institut beschränkt. Mehrere Konten einer Kundin/eines Kunden beim selben Institut werden zusammengezählt. Dabei werden Guthaben, die auf Gemeinschaften lauten (z. B. Ehegatten, Einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften oder Stockwerkeigentümergemeinschaften) wie eine eigene, separate Kundenbeziehung behandelt.

In diesem Zusammenhang weisen wir Sie darauf hin, dass der Kanton Schaffhausen nach Massgabe des kantonalen Rechts für alle Verbindlichkeiten der Schaffhauser Kantonalbank einstehen muss. Aufgrund dieser sogenannten Staatsgarantie besteht für Kundinnen und Kunden der Schaffhauser Kantonalbank eine über die vorerwähnte Einlagensicherung hinausgehende Absicherung ohne Betragsobergrenze für sämtliche Einlagen.

Depotverwahrte Wertpapiere wie Aktien oder Anteile an kollektiven Kapitalanlagen werden im Fall eines Konkurses der Bank abgesondert (Art. 37d Bankengesetz). Depotverwahrte Wertpapiere fallen damit gar nicht erst in die Konkursmasse und werden der Kundin/dem Kunden direkt herausgegeben.

Weitere Informationen zur Einlagensicherung in der Schweiz finden Sie unter www.esisuisse.ch.