1. icon-bildungplus_privatkonto

    1 BILDUNGPLUS-Privatkonto

    für Ihre täglichen Bankgeschäfte.

  2. icon-bildungplus-Sparkonto

    BILDUNGPLUS-Sparkonto

    optional, bei Bedarf.

  3. 1 Visa Debit-STUcard

    die Ihnen per Post zugestellt wird. Weitere Details und Konditionen zur Karte finden Sie hier.

  4. icon-e-banking

    Zugang zu E- und Mobile Banking

    um Zahlungen bequem, einfach und sicher von zu Hause aus oder unterwegs zu erledigen.

  5. Digitale Bankbelege

    die Sie 10 Jahre lang jederzeit in Ihrem E-Banking aufrufen können.

Zusatzoptionen zum Vorzugspreis, zusätzliche Sparkonten und weitere Bankprodukte bestellen Sie separat in unserem Service Bereich.

Zum Service Bereich

Weitere Informationen zum Paket

Die Kundin/der Kunde errichtet für den Geschäftsverkehr mit der Schaffhauser Kantonalbank (nachfolgend Bank genannt) ein Konto/mehrere Konten nach Massgabe folgender Bestimmungen:

 

  1. Die Bank führt bis zum schriftlichen Widerruf unter oben genannter Kundenbeziehung ein Paket einschliesslich der gewünschten Zusatzprodukte gemäss den in den Prospekten oder auf den Internetseiten der Bank (www.shkb.ch) umschriebenen Bedingungen. Die Bank behält sich vor, die angebotenen Dienstleistungen und die von ihr gewährten Vergünstigungen, bzw. das gewählte Paket jederzeit zu ändern, insbesondere wenn die entsprechenden Voraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind.

  2. Die Bank behält sich das Recht vor, für die im Paket enthaltenen Dienstleistungen jederzeit Gebühren einzuführen bzw. bestehende Gebühren zu ändern. Die Bank behält sich ausserdem vor, die Einzel- und Paketgebühren einschliesslich deren Zusammensetzung jederzeit zu ändern. Die Kundin/der Kunde anerkennt die jeweils geltenden Gebühren als rechtsverbindlich.
  3. Gebühren werden von der Bank im Rahmen der Kontoabschlüsse erhoben. Gutschriften und Belastungen aus dem übrigen Geschäftsverkehr sowie die Administrationsgebühr werden in den Kontoabschlüssen ausgewiesen.
  4. Die Kundin/der Kunde kann Bevollmächtigte ernennen. Die Bank verlangt hierfür eine schriftliche Vollmacht gemäss separatem Formular. Die Bank kann die Beglaubigung der Unterschrift(en) verlangen.
  5. Den aus dem Nichterkennen von Legitimationsmängeln oder Fälschungen entstehenden Schaden trägt die Kundin/der Kunde, sofern die Bank die bankübliche Sorgfalt beachtet hat.
  6. Der Zugang zu den E-Banking-Dienstleistungen erfolgt durch Selbstlegitimation, nicht durch Unterschriftenprüfung.
  7. Die Kundin/der Kunde bestätigt, dass oben genannte Person für die Verwendung der SHKB Visa Debit-Karte berechtigt ist und sie/er erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Beträge aus dem Einsatz der Visa Debit-Karte ihrem/seinem Konto belastet werden.
  8. Mit der Visa Debit-Karte kann die Kundin/der Kunde von zahlreichen und mit der Visa Debit-STUcard von weiteren Vergünstigungen profitieren (www.shkb.ch/profitieren). Mit der Nutzung dieser Vergünstigungen ist die Kundin/der Kunde damit einverstanden, dass die Bank die zur Abwicklung, Registrierung und Prüfung der Berechtigung notwendigen Daten den Vertragspartnern zur Verfügung stellt. Bei der Visa Debit-STUcard werden Daten zur Person, bestehend aus Personalien, Kontaktdaten und Informationen zur Bankbeziehung wie Kontoart und Kundennummer, der Firma Jaywalker GmbH übermittelt, welche diese Daten zur Vermarktung der Dienstleistungen nutzen kann. Informationen zur Firma Jaywalker GmbH einschliesslich deren Allgemeine Geschäftsbedingungen finden sich unter www.stucard.ch. Die Vertragspartner/innen sind zur Geheimhaltung der Daten verpflichtet. Die Bank kann diese Daten zur Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen nutzen.
  9. Alle Rechtsbeziehungen der Kundin/des Kunden mit der Bank unterstehen schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahren ist Schaffhausen. Die Bank hat indessen auch das Recht, die Kundin/den Kunden beim zuständigen Gericht ihres/seines Domizils oder jedem andern zuständigen Gericht zu belangen.