Das Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) ist am 1. Januar 2020 in Kraft getreten. Es soll unter anderem den Anlegerschutz verbessern sowie die Finanzdienstleistungen und Finanzprodukte transparenter machen. Die Schaffhauser Kantonalbank informiert hiermit ihre Anlagekundinnen und Anlagekunden über die regulatorisch erforderlichen Pflichtinformationen.

Tätigkeitsfeld, Aufsichtsstatus und Kontaktinformationen

Informationen zum Schweizerischen Bankenombudsman

Kundensegmentierung / Qualifizierte Anleger / Finanzdienstleistungen

Risiko- und Produktinformationen (Basisinformationsblätter)

Kosten

Interessenkonflikte / Wirtschaftliche Bindungen

Auswahl von Finanzinstrumenten / Marktangebot

Best Execution

Aktionärsrechterichtlinie II (SRD II)