Der Bankrat ist laut Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank das oberste Organ der Bank und setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der Kantonsrat Schaffhausen wählt den Bankpräsidenten sowie sieben Mitglieder. Der Regierungsrat wählt ein Mitglied des Bankrats aus seiner Mitte, das zugleich dem Bankvorstand angehört. Die interne Organisation, die Aufgaben und die Arbeitsweise des Bankrats sind im Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank sowie im Geschäftsreglement geregelt.
Der Bankrat genehmigt die strategischen Ziele sowie wesentliche Änderungen der Aufbauorganisation und hat die Aufsicht und Kontrolle über die Geschäftsführung inne. Der Bankrat ernennt die Mitglieder der Geschäftsleitung und den Leiter Interne Revision. Im Weiteren befasst er sich mit den im Gesetz und Geschäftsreglement zugewiesenen Aufgaben. Der Bankrat tagt, so oft es die Geschäfte erfordern, mindestens jedoch sechsmal im Jahr.