Die Schaffhauser Kantonalbank ist eine selbständige Anstalt des kantonalen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie gehört zu 100 % dem Kanton Schaffhausen. Der Kantonsrat hat die Aufsicht über die Schaffhauser Kantonalbank.

Das Gesetz über die Schaffhauser Kantonalbank, das Geschäftsreglement und die Bestimmungen der Finanzmarktgesetzgebung regeln Geschäftstätigkeit, Zweck, Beaufsichtigung und Organisation.