Grundsätzlich kann und sollte jede Person mit einem AHV-pflichtigen Einkommen ein Vorsorgekonto 3a eröffnen und regelmässige Einzahlungen tätigen. Dabei gilt der allgemeine Grundsatz "Je früher desto besser", um langfristig vom Zinseszinseffekt zu profitieren und die eigene Altersvorsorge zu verbessern.
Vorsorgekonto 3a
Bauen Sie jetzt Ihre private Altersvorsorge auf und sparen Sie dabei Steuern.
Zusatzoptionen zum Vorsorgekonto 3a
Bezugsmöglichkeiten Ihrer Vorsorge 3a-Gelder
- Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation einer Hypothek (WEF)
- Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
- Einkauf in die Pensionskasse
- Frühestens 5 Jahre vor Erreichen des AHV-Alters
- Definitiver Wegzug aus der Schweiz ins Ausland
- Erwerbsunfähigkeit (Bezug IV-Rente 100%)
Details und Konditionen
Zinssatz pro Jahr | 0.50% |
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Kontoführung | kostenlos |
Kontowährung | Schweizer Franken |
Rückzüge1 | 5 Wochen Kündigungsfrist 3 Monate Kündigungsfrist bei Übertrag auf andere Vorsorgestiftung 3a |
Jährlicher Kontoabschluss | kostenlos |
Mindestalter Eröffnung Vorsorgekonto 3a | 18 Jahre |
Einzahlung Erwerbstätige mit Pensionskasse | maximal CHF 7'056 pro Jahr |
Einzahlung Erwerbstätige ohne Pensionskasse | 20% vom Nettoeinkommen, maximal CHF 35'280 pro Jahr |
- Für darüber liegende Beträge verrechnen wir die gesetzlich vorgeschriebenen 2 % Gebühr für den vorzeitigen Bezug (NKK). Für Kündigungen wenden Sie sich bitte an Ihre Kundenberaterin, Ihren Kundenberater oder an das Contact Center unter der Nummer +41 52 635 22 22.