Mit dem Freizügigkeitskonto

  • der Swisscanto Freizügigkeitsstiftung legen Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus der 2. Säule bei vorrübergehender Aufgabe der Erwerbstätigkeit zinsbringend an.
  • können Sie Vorsorgegelder anlegen, die Sie nicht in die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers einbringen wollen.
  • profitieren Sie von einem steuerfreien Zinssatz.
  • Weiterleitung an eine neue Pensionskasse oder andere Freizügigkeitsstiftung
  • Erreichen des AHV-Alters (frühestens fünf Jahre vorher)
  • Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum oder zur Amortisation einer Hypothek
  • Definitiver Wegzug aus der Schweiz ins Ausland
  • Aufgabe der Erwerbstätigkeit in der Schweiz als Grenzgängerin oder Grenzgänger
  • Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Invaliditätsgrad von mindestens 70% (Bezug einer ganzen IV-Rente)


Antrag Auszahlung

Zinssatz pro Jahr0.50%
KontoführungCHF 36 pro Jahr1
KontowährungSchweizer Franken
Jährlicher Kontoabschlusskostenlos
  1. Weitere Gebühren sind dem Kostenreglement Swisscanto Freizügigkeitsstiftung zu entnehmen.

Wer kann ein Freizügigkeitskonto eröffnen?

Wie läuft die Eröffnung eines Freizügigkeitskontos ab?

Ich habe den Eröffnungsantrag schon vor Wochen an die Swisscanto Freizügigkeitsstiftung eingereicht, aber noch immer keine Eröffnungsbestätigung erhalten.

Ich bin als Grenzgängerin oder Grenzgänger in der Schweiz tätig, habe aber nun das Arbeitsverhältnis beendet. Was gibt es speziell zu beachten, wenn ich zu meiner beruflichen Zukunft noch keine Klarheit habe?

In welchen Fällen MUSS das Freizügigkeitskonto aufgelöst werden?

Eröffnen Sie Ihr Freizügigkeitskonto gleich online