Unser Engagement
Stellen Sie sicher, dass der reibungslose Ablauf im Zahlungsverkehr gewährleistet bleibt.
In den nächsten Jahren stehen diverse Änderungen im Zahlungsverkehr an. Das Programm zur Standardisierung und Harmonisierung der Zahlungsverkehrsprozesse folgt dem vom Finanzplatz Schweiz definierten Umsetzungsfahrplan.
Eine jederzeit aktualisierte Roadmap und Detailinformationen finden Sie auf der Webseite von SIX.
Um Geldwäscherei besser zu verhindern, verlangt der Schweizer Finanzplatz ab sofort bei Zahlungen klar strukturierte Adressangaben. Das gilt für alle Beteiligten – Zahler, Empfänger und Banken – bei Inlands- und Auslandszahlungen über SIC, SWIFT und SEPA.
Kundinnen und Kunden, die Zahlungsaufträge mittels eigener Buchhaltungssoftware erstellen und an die Bank übermitteln, müssen sicherstellen, dass die Stammdaten in ihren Systemen in strukturierter Form vorliegen. In den Zahlungen müssen immer mindestens Name, Stadt und Land vorhanden sein.
Wir empfehlen die Adressen umfassend wie folgt zu strukturieren:
Name | Felix Muster |
|---|---|
Strasse | Musterweg |
Hausnummer | 77 |
Postleitzahl | 8200 |
Ort | Schaffhausen |
Land | Schweiz |
Für die technische Umsetzung beachten Sie bitte die «Implementation Guidelines QR-Rechnung» der SIX. Bei Unklarheiten bezüglich der neuen Vorgaben wenden Sie sich bitte an Ihren Software-Partner.
Künftig werden nur noch die ISO 20022 Formate verarbeitet. Die bisherigen MT-Formate werden nicht mehr weiter unterstützt. Beachten Sie, dass Ihre Systeme die neuen Formate unterstützen. Für Funktionsprüfungen mit der Bank kontaktieren Sie bitte Ihre Ansprechperson.
Die SHKB unterstützt folgende Meldungstypen:
pain.001 | Für Überweisungsaufträge Strukturierte Felder und ein einheitlicher Standard erlauben die Automatisierung von Prozessen, die Reduktion von Fehlern und fördern eine beschleunigte Abwicklung |
|---|---|
pain.002 | Für Status- und Fehlerberichte Diese Statusmeldung ermöglicht zeitnahe Informationen zum Status der übermittelten Aufträge sowiezu Fehlern |
pain.008 | Für Lastschriften Der einheitliche Standard erlaubt eine einfache Übermittlung der Lastschrift-aufträge |
camt.052 | Customer Account Report für Intraday Kontoumsätze |
camt.053 | Customer Statement für Kontoauszüge mit gebuchten Transaktionen |
camt.054 | Customer Debit/Credit Notification für gebuchte Zahlungen |
Die SIX BBS AG als Betreiberin der LSV-Infrastruktur hat in Abstimmung mit den Gremien des Finanzplatzes entschieden, das Lastschriftverfahren (LSV) per 30. September 2028 einzustellen. Bis dahin können Sie LSV weiterhin nutzen, sowohl für die Rechnungsstellung wie auch für die Bezahlung.
Was bedeutet das für Ihre Rechnungsstellung?
Nach dem 30. September 2028 sind keine Lastschrifteneinzüge über LSV mehr möglich. Dies betrifft Lastschriften mit Widerspruchsrecht (LSV+) und Business Direct Debit (BDD) ohne Widerspruchsrecht.
Bis dahin müssen Sie Ihre LSV-Einzüge zu einer alternativen Lösung wechseln. Am besten nutzen Sie die von Ihnen schon eingesetzten Verfahren der Rechnungsstellung im Debitorenmanagement.
Für die Umstellung empfehlen wir Ihnen folgende Vorgehensweise:
Die SHKB prüft aktuell diverse Alternativlösungen und wird Sie bei der Überführung unterstützen. Konkrete Informationen folgen in den nächsten Monaten. Bestehende LSV-Einzüger über die SHKB werden direkt kontaktiert.
Das Zahlungssystem euroSIC wird von SIX eingestellt. Alle Informationen dazu finden Sie unter Zahlungssystem euroSIC – Zahlungen in Euro.
