Das FIDLEG verlangt die Einteilung der Kundinnen und Kunden in eines von drei Kundensegmenten. Durch die Segmentierung wird berücksichtigt, dass je nach Kundengruppe das Schutzbedürfnis der Anlegerinnen und Anleger unterschiedlich gross ist. Zu welchem Segment Kundinnen und Kunden gehören, bestimmt sich danach, wie gut sie sich mit Finanzinstrumenten bzw. Finanzdienstleistungen auskennen, wie viel Erfahrung sie in diesem Bereich mitbringen und wie ihre Vermögensverhältnisse sind.
Professionelle und institutionelle Kundinnen und Kunden haben die Möglichkeit, freiwillig ein höheres Schutzniveau zu wählen: Professionelle Kundinnen und Kunden können sich als Privatkundinnen und -kunden, institutionelle Kundinnen und Kunden können sich als professionelle Kundinnen und Kunden segmentieren lassen (Opting-in).

Qualifizierte Anlegerinnen/Anleger
Kundinnen und Kunden mit einem Vermögensverwaltungsauftrag oder mit Anlageberatung gelten als qualifizierte Anlegerinnen und Anleger und haben dadurch Zugang zu einem erweiterten Anlageuniversum. Finanzinstrumente, die nur durch qualifizierte Anlegerinnen und Anleger erworben werden können, können gegenüber gewöhnlichen Publikumsanlagen höhere Risiken aber auch höhere Gewinnchancen beinhalten. Die Kundin / der Kunde kann jederzeit mittels schriftlicher Mitteilung den Status als qualifizierte Anlegerin oder Anleger ablegen, was aber zur Beendigung des Vermögensverwaltungsauftrages oder der Anlageberatung führen kann.
Art der Finanzdienstleistungen
- Vermögensverwaltung
Bei der Vermögensverwaltung vertrauen die Kundinnen und Kunden der Bank Vermögenswerte mit dem Auftrag an, diese entsprechend der von den Kundinnen und Kunden gewählten Anlagestrategie in Finanzinstrumente anzulegen. Bei der Vermögensverwaltung werden alle Anlageentscheide von der Bank getroffen.
- Anlageberatung
Als Anlageberatung gelten persönliche Empfehlungen, die sich auf Geschäfte mit Finanzinstrumenten beziehen. Die Bank stimmt ihre Empfehlungen mit dem Kundenportfolio, der von den Kundinnen oder Kunden gewählten Anlagestrategie sowie den Kenntnissen und Erfahrungen der Kunden ab. Für bestimmte Finanzinstrumente wird den Kunden von der Bank ein Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt, welches insbesondere Angaben zur Art und zu den Merkmalen sowie zu den Risiken und den Kosten des Finanzinstrumentes enthält.
- Execution-only
Bei Execution-only-Geschäften verzichten die Kundinnen und Kunden auf eine persönliche Beratung durch die Bank und treffen die Anlageentscheide selbstständig und auf eigene Verantwortung. Die Bank übernimmt die blosse Ausführung oder Übermittlung der Börsenaufträge. Die Beurteilung der Finanzinstrumente und der damit verbundenen Risiken verbleibt somit ausschliesslich bei den Kunden. Für bestimmte Finanzinstrumente wird den Kunden ein Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt. Die jeweils aktuellen Basisinformationsblätter sind unter www.shkb.ch/basisinformationsblatt verfügbar und an allen Standorten erhältlich.
- Kredite für die Durchführung von Geschäften mit Finanzinstrumenten
Nehmen die Kundinnen und Kunden einen Kredit auf, um die Mittel in Finanzinstrumente zu investieren, unterliegt das Kreditgeschäft dem FIDLEG (z.B. Lombardkredit). Aufgrund der spezifischen Risiken für diese Art der Finanzierung gelten die Anlegerschutzbestimmungen des FIDLEG vollumfänglich.