Sorgfaltspflichten zur Abklärung von Geschäftsbeziehungen und Transaktionen.
Die Schweiz verfügt über eine strenge Regulierung, um Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Die regulatorischen Bestimmungen zur Geldwäschereiprävention verlangen neben der strafrechtlichen Verfolgung der Geldwäscherei durch Strafbehörden die Einhaltung entsprechender Sorgfaltspflichten durch die Banken. Die Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten hat für die Schaffhauser Kantonalbank einen hohen Stellenwert.
Die Sorgfaltspflichten zur Geldwäschereiprävention betreffen im Rahmen der Kundenbeziehung u.a. folgende Abklärungs- und Dokumentationspflichten:
Die Bank muss diese Sorgfaltspflichten periodisch wiederholen.
Die Bank darf keine Vermögenswerte entgegennehmen, von denen sie weiss oder annehmen muss, dass sie aus einem Verbrechen stammen. Aus diesem Grund prüft die Bank Transaktionen und muss mitunter bei ihren Kundinnen und Kunden weitergehende Informationen erfragen.