Nachträgliche Einkäufe Säule 3a

Verbessern Sie Ihre Vorsorge und sparen Sie Steuern

Haben Sie in früheren Jahren auch einmal eine Einzahlung in die Säule 3a verpasst oder konnten nicht das erlaubte Maximum einzahlen? Dadurch sind Vorsorgelücken entstanden, welche bisher nicht ausgeglichen werden konnten.

Zur Stärkung der privaten Altersvorsorge hat die Politik neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, dass solche Beitragslücken ab 2025 steuerbegünstigt geschlossen werden können. 

Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Sie ab sofort nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a tätigen können.

Gesetzliche Voraussetzungen und allgemeine Bedingungen für nachträgliche Einkäufe

Für einen Einkauf muss eine Beitragslücke in einem vergangenen Jahr bestehen, jedoch nicht weiter zurück als 2025.

Eine Beitragslücke entsteht, wenn eine Person in einem vergangenen Jahr weniger in die Säule 3a einbezahlt hat, als sie maximal dazu berechtigt gewesen wäre.

Der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a ist abhängig vom Jahr und davon, ob die Person im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit einer Pensionskasse angeschlossen war oder nicht.

Jahr
Mit Pensionskasse
Ohne Pensionskasse
2025
CHF 7'258
20% vom Nettoeinkommen, maximal CHF 36'288

Im Einkaufsjahr muss der maximal zulässige Jahresbeitrag vollständig einbezahlt worden sein.

Der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a ist abhängig davon, ob die Person im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht.

Jahr
Mit Pensionskasse
Ohne Pensionskasse
2026
CHF 7'258
20% vom Nettoeinkommen, maximal CHF 36'288

Im Einkaufsjahr (Jahr, in welchem der Einkauf vorgenommen wird) wie auch im Beitragsjahr muss ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt worden sein.

Bei Unsicherheit, ob in der Vergangenheit in einem bestimmten Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde, kann bei der AHV-Ausgleichskasse ein kostenloser Auszug bestellt werden.

Es darf noch kein Vorsorgekonto aus Altersgründen aufgehoben worden sein.

Sobald ein Vorsorgekonto der Säule 3a altersbedingt aufgelöst wurde, sind ab diesem Zeitpunkt (Jahr) keine Einkäufe mehr zulässig. Diese Regelung gilt stiftungsübergreifend.

Die Beitragslücke eines bestimmten Jahres kann nur einmalig mit einem nachträglichen Einkauf geschlossen werden.

Wird eine Beitragslücke in einem bestimmten Jahr durch einen nachträglichen Einkauf nicht vollständig geschlossen, besteht danach keine Möglichkeit mehr, für die verbleibende Beitragslücke dieses Jahres einen nachträglichen Einkauf zu tätigen.

In einem Einkaufsjahr können die Beitragslücken verschiedener Jahre geschlossen werden.

So könnten Sie zum Beispiel im Jahr 2027 einen Einkauf für die Jahre 2025 und 2026 tätigen.

Die Summe der Beitragslücken, welche mit einem nachträglichen Einkauf geschlossen werden sollen, darf den Maximalbetrag für Personen mit Pensionskasse (2026 = CHF 7'258) im Einkaufsjahr nicht übersteigen.

Dieser Maximalbetrag für nachträgliche Einkäufe gilt für alle Personen, unabhängig ob ein Anschluss zu einer Pensionskasse besteht/bestand oder nicht.

Beitragslücken können zehn Jahre rückwirkend geschlossen werden, jedoch nicht weiter zurück als das Jahr 2025.

Die Beitragslücke aus dem Jahr 2025 kann daher das letzte Mal im Jahr 2035 geschlossen werden.

Bei jedem Einkauf hat die Vorsorgenehmerin/​der Vorsorgenehmer die Wahl, für welche der letzten zehn Jahre die Beitragslücken geschlossen werden sollen.

Es müssen daher nicht die ältesten Beitragslücken zuerst geschlossen werden.

Wie der Jahresbeitrag ist auch der Einkaufsbetrag vollständig vom steuerbaren Einkommen im Einkaufsjahr abziehbar.

Die Steuerbescheinigung für die Deklaration von Einkauf und Beitrag wird am Jahresende erstellt und verschickt.

Einkäufe müssen schriftlich bei der Vorsorgestiftung Sparen 3 der Schaffhauser Kantonalbank beantragt werden.

Ein Einkaufsantrag für das laufende Jahr kann bis spätestens 18. Dezember eingereicht werden. Selbst getätigte und somit unbewilligte Einkäufe auf Vorsorgekonten sind rechtlich nicht zulässig.

Ablauf eines Einkaufs

Prüfen Sie, ob Sie seit 2025 Beitragslücken in der Säule 3a aufweisen und ob ein Einkauf im aktuellen Jahr sinnvoll ist.

Bestellen Sie über das Webformular das Antragformular für einen nachträglichen Einkauf.

Füllen Sie den Einkaufsantrag vollständig aus und senden diesen unterzeichnet an die Schaffhauser Kantonalbank zurück.

Nach Prüfung und Bewilligung des Antrags wird der Einkauf durch die Schaffhauser Kantonalbank direkt von Ihrem Privatkonto auf Ihr Vorsorgekonto verbucht.

Die Bescheinigung für die Steuererklärung erhalten Sie am Jahresende.

Häufig gestellte Fragen zu nachträglichen Einkäufen Säule 3a

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Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Das Contact-Center-Team der Schaffhauser Kantonalbank