Schliessen Sie Vorsorgelücken und sparen Sie Steuern.
Haben Sie in früheren Jahren auch einmal eine Einzahlung in die Säule 3a verpasst oder konnten nicht das erlaubte Maximum einzahlen? Dadurch sind Vorsorgelücken entstanden, welche bisher nicht ausgeglichen werden konnten.
Zur Stärkung der privaten Altersvorsorge hat die Politik neue gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen, dass solche Beitragslücken ab 2025 steuerbegünstigt geschlossen werden können.
Hier erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen und Bedingungen Sie ab sofort nachträgliche Einkäufe in die Säule 3a tätigen können.
Eine Beitragslücke entsteht, wenn eine Person in einem vergangenen Jahr weniger in die Säule 3a einbezahlt hat, als sie maximal dazu berechtigt gewesen wäre.
Der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a ist abhängig vom Jahr und davon, ob die Person im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit einer Pensionskasse angeschlossen war oder nicht.
Jahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse |
|---|---|---|
2025 | CHF 7'258 | 20% vom Nettoeinkommen, maximal CHF 36'288 |
Der maximal mögliche Beitrag in die Säule 3a ist abhängig davon, ob die Person im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht.
Jahr | Mit Pensionskasse | Ohne Pensionskasse |
|---|---|---|
2026 | CHF 7'258 | 20% vom Nettoeinkommen, maximal CHF 36'288 |
Bei Unsicherheit, ob in der Vergangenheit in einem bestimmten Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wurde, kann bei der AHV-Ausgleichskasse ein kostenloser Auszug bestellt werden.
Sobald ein Vorsorgekonto der Säule 3a altersbedingt aufgelöst wurde, sind ab diesem Zeitpunkt (Jahr) keine Einkäufe mehr zulässig. Diese Regelung gilt stiftungsübergreifend.
Wird eine Beitragslücke in einem bestimmten Jahr durch einen nachträglichen Einkauf nicht vollständig geschlossen, besteht danach keine Möglichkeit mehr, für die verbleibende Beitragslücke dieses Jahres einen nachträglichen Einkauf zu tätigen.
So könnten Sie zum Beispiel im Jahr 2027 einen Einkauf für die Jahre 2025 und 2026 tätigen.
Dieser Maximalbetrag für nachträgliche Einkäufe gilt für alle Personen, unabhängig ob ein Anschluss zu einer Pensionskasse besteht/bestand oder nicht.
Die Beitragslücke aus dem Jahr 2025 kann daher das letzte Mal im Jahr 2035 geschlossen werden.
Es müssen daher nicht die ältesten Beitragslücken zuerst geschlossen werden.
Die Steuerbescheinigung für die Deklaration von Einkauf und Beitrag wird am Jahresende erstellt und verschickt.
Ein Einkaufsantrag für das laufende Jahr kann bis spätestens 18. Dezember eingereicht werden. Selbst getätigte und somit unbewilligte Einkäufe auf Vorsorgekonten sind rechtlich nicht zulässig.
Für das Beispiel dient eine Person mit einem AHV-pflichtigen Einkommen und mit Anschluss an eine Pensionskasse über die gesamte dargestellte Zeit.
Da die Maximalbeiträge für die Jahre nach 2026 nicht bekannt sind, wird für dieses Beispiel ein gleichbleibender Maximalbetrag von CHF 7'258 verwendet.

Nach der Einzahlung des Maximalbeitrags für 2026 wird mit einem Einkauf die Beitragslücke 2025 vollständig geschlossen.
Nach der Einzahlung des Maximalbeitrags für 2029 werden mit einem Einkauf die Beitragslücken 2027 und 2028 vollständig geschlossen.
Nach der Einzahlung des Maximalbeitrags für 2031 wird mit einem Einkauf die Beitragslücke 2030 nur reduziert, aber nicht geschlossen. Es verbleibt in der Folge eine Beitragslücke, welche definitiv nicht mehr geschlossen werden kann.