Die heutige gemeinsame Besteuerung von Ehepaaren führt je nach Einkommensverteilung zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Insbesondere Doppelverdiener-Ehepaare werden durch die Steuerprogression benachteiligt, was häufig als Heiratsstrafe bezeichnet wird. Bei sehr ungleichen Einkommen sind Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren allerdings oft bessergestellt – man spricht dann vom Heiratsbonus. Diese Ungleichbehandlung ist der Kern der Debatte.
Neu würden Ehepartnerinnen und -partner je eine eigene Steuererklärung einreichen. Einkommen und Vermögen würden getrennt besteuert, und Abzüge den einzelnen Personen zugewiesen. Bei gemeinsamen Liegenschaften und Vermögenswerten wären die zivilrechtlichen Eigentumsverhältnisse massgebend. Das klingt einfach, ist in der Praxis aber mit zahlreichen Detailfragen verbunden, die besonders auf kantonaler Ebene noch nicht ausgearbeitet sind.
Die Komplexität liegt vor allem in der korrekten Zu- und Aufteilung von Vermögenswerten und Abzügen. Auch der administrative Aufwand steigt – sowohl für die Steuerverwaltungen als auch für die Steuerpflichtigen.
Kinderabzüge können bei Annahme der Vorlage künftig hälftig geltend gemacht werden. Um die dadurch reduzierte Entlastungswirkung auszugleichen, würde der Kinderabzug von heute 6’800 auf 12’000 Franken pro Kind erhöht. Zusätzlich würden die Steuersätze für tiefe und mittlere Einkommen gesenkt, während hohe Einkommen stärker belastet würden.
Es hängt vieles von der Einkommensverteilung ab. Doppelverdiener mit ähnlich hohen Einkommen würden in der Regel entlastet. Haushalte mit nur einem oder sehr ungleichen Einkommen würden hingegen tendenziell stärker belastet. Gemäss Bund würden rund 50 Prozent der Steuerpflichtigen weniger Bundessteuern zahlen, bei 14 Prozent wäre ein Anstieg der Belastung zu sehen.
Ein Systemwechsel wäre ein grundlegender Eingriff in die Familienbesteuerung. Er bringt Herausforderungen mit sich, setzt aber auch positive Beschäftigungsanreize, insbesondere für Zweitverdienende. Ob die Reform überzeugt, hängt auch stark davon ab, wie sie durch die einzelnen Kantone umgesetzt wird.
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Patrik Diggelmann ist Leiter Steuer- und Erbschaftsberatung bei der Schaffhauser Kantonalbank. Er erstellt mit seinem Team Steuererklärungen auf Mandatsbasis und berät in Steuerfragen.

Patrik Diggelmann, Leiter Steuer- und Erbschaftsberatung
Veröffentlicht am 18. Februar 2026