Mit dem Vorsorgeauftrag
- bestimmen Sie, wer Sie betreut, wenn Sie nicht mehr handlungsfähig sind.
- haben Sie die Möglichkeit festzulegen, wer Sie vertritt und Ihr Vermögen verwaltet.
- entlasten Sie Ihre Angehörigen durch klare Regelungen.
- können Sie für komplexe Rechtsgeschäfte (Erbschaften, Liegenschaften, Hypotheken, etc.) spezielle Ermächtigungen vorsehen.