In der Schweiz können Gelder aus der Pensionskasse für den Erwerb von Wohneigentum genutzt werden. In den meisten Fällen wird dadurch das Alterskapital reduziert und Vorsorgelücken entstehen. Natalia Kuzmanovic, wie wirkt sich ein Vorbezug auf die Lebenssituation im Alter aus?

Die Entscheidung, Pensionskassengelder für den Erwerb von Wohneigentum einzusetzen, hat in der Regel erhebliche Auswirkungen auf die Lebenssituation im Alter. Wer beispielsweise mit 35 Jahren CHF 100'000 aus der Pensionskasse bezieht, hat bei einer Verzinsung von durchschnittlich 2 Prozent rund CHF 180'000 weniger Vorsorgekapital beim Übertritt ins Rentenalter. Das entspricht einer Renteneinbusse von etwa CHF 10'000 im Jahr. Hinzu kommt, dass auch die Leistungen bei Tod oder Invalidität tiefer ausfallen können.

Wer also Gelder aus der Pensionskasse für den Kauf der eigenen vier Wände nutzt, sollte unbedingt mit einer Fachperson klären, wie die Situation im Alter aussieht und wie allfällige Vorsorgelücken im Lauf der Zeit wieder geschlossen werden können.


Die Preise für Wohneigentum haben in den letzten Jahren deutlich zugelegt. Was bedeutet das für Eigenheimbesitzer und Eigenheimbesitzerinnen mit Blick auf ihre Altersvorsorge?

Die Preise für Wohneigentum sind schweizweit beachtlich gestiegen. Die Chancen, dass der Verkehrswert einer Liegenschaft heute höher ausfällt als noch vor einigen Jahren stehen also mehr als gut. Für Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer, die in der Regel einen Grossteil ihres Vermögens in ihre Liegenschaft investiert haben, kann sich zum einen eine Aufstockung der Hypothek anbieten. Durch die Erhöhung können gebundene Mittel in flüssige Mittel umgewandelt und so früher entstandene Vorsorgelücken wieder geschlossen werden. Zum anderen kann aber auch der Verkauf der Liegenschaft angestrebt werden, um mit einer Reinvestition in eine altersgerechte, günstigere Liegenschaft die Kosten aufs Rentenalter hin zu reduzieren.


Die Erhöhung der Hypothek ist also eine Möglichkeit, um die Vorsorgeleistungen zu verbessern. Welche Aspekte gibt es in diesem Zusammenhang konkret zu beachten?

Einfach gesagt, ist ein Einkauf in die Pensionskasse über die Aufstockung der Hypothek möglich, wenn die privaten flüssigen Mittel für den laufenden Lebensunterhalt ausreichen. Zentral ist, dass die kalkulatorische Tragbarkeit weiterhin gegeben sein muss. Dies bedeutet, dass die Ausgaben für die Liegenschaft ein Drittel des Nettoeinkommens nicht übersteigen dürfen. Zudem spielt die Gesamthypothekarsumme im Verhältnis zum Verkehrswert der Liegenschaft eine Rolle. Ein persönliches Gespräch mit einer Fachperson hilft, alle Aspekte zu berücksichtigen und Optimierungsmöglichkeiten richtig auszuschöpfen.

 

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Natalia Kuzmanovic ist Beraterin Finanzierung Private Kunden bei der Schaffhauser Kantonalbank und stellvertretende Abteilungsleiterin. Sie betreut Kundinnen und Kunden rund um das Thema Eigenheimfinanzierung.

Veröffentlicht am 07. Juni 2022

 

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Natalia Kuzmanovic, Kundenberaterin Finanzierung Private Kunden