Mit dem elektronischen Steuerauszug:

  • weisen wir Ihnen sämtliche für das Wertschriften- und Schuldenverzeichnis relevanten Positionen aus.
  • können Sie die ausgewiesenen Positionen direkt in die Deklarationssoftware importieren.
  • reduziert sich Ihr Aufwand für das Ausfüllen Ihrer Steuererklärung.

Der elektronische Steuerauszug ist als PDF-Datei und in physischer Form erhältlich.

Elektronischer Steuerauszug als PDF-Dokument
Als Kundin oder Kunde mit E-Banking erhalten Sie den elektronischen Steuerauszug als E-Dokument. In dieser Form können Sie die Steuerauszugsdaten einfach in die Steuererklärungssoftware importieren: Dazu müssen Sie aus dem E-Banking den Steuerauszug als PDF-Datei auf Ihren Computer herunterladen. Anschliessend können Sie das Dokument in die Deklarationssoftware importieren. Beim Kanton Schaffhausen ziehen Sie dafür einfach das PDF auf den Bereich "Beilagen zur Steuererklärung". In der folgenden Maske erfassen Sie eine Kurzbeschreibung der Beilage (z.B. "elektronischer Steuerauszug SHKB") und ordnen das Dokument zu unter "Vermögen" und "Konto- und Wertschriftenbelege". Nun werden die Steuerauszugsdaten in die Steuererklärungssoftware übernommen. Da Sie der Steuererklärung kein physisches Exemplar beilegen müssen, können Sie auf den Ausdruck des Auszuges verzichten. Im E-Banking verbleibt der Steuerauszug zehn Jahre archiviert.

Wichtig: Haben Sie im Wertschriftenverzeichnis bereits manuell erfasste Positionen, welche durch die Datenübernahme vom Vorjahr übernommen wurden, werden diese durch den elektronischen Steuerauszug nicht aktualisiert. Sie sind nach dem Import des E-Steuerauszuges doppelt vorhanden. Bitte löschen Sie solche doppelten Einträge.

Elektronischer Steuerauszug in physischer Form
Ohne E-Banking erhalten Sie den elektronischen Steuerauszug in zweifacher Ausführung in Papierform zugeschickt. Wie bisher können Sie einfach die Totalbeträge von der Rekapitulation in das Wertschriften- und Schuldenverzeichnis übertragen. Die Barcodes am Ende des Auszuges dienen der digitalen Verarbeitung durch die Steuerverwaltung. Bitte reichen Sie darum ein Exemplar des Steuerauszugs komplett mit Ihrer Steuererklärung ein.

Minimumgebühr Steuerauszug mit DepotpositionenCHF 60, zzgl. MWST1
Pro bewertete PositionCHF 12 (maximal CHF 400), zzgl. MWST1
Steuerauszug ohne Depotpositionen (nur Konten und Hypotheken)CHF 40 pauschal, zzgl. MWST1
Positionen in einem Vermögensverwaltungsmandat, Sparplan oder einer ANLAGEBERATUNGPLUSgratis
Mit einem Dienstleistungspaket KBPLUS oder ANLAGEBERATUNGPARTNER50% Rabatt (Rabatt nicht kumulierbar)
  1. MWST wird für Kundinnen und Kunden mit Domizil Schweiz und Lichtenstein erhoben.

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